Registrierung von Domains: Sind Sie als Kunde wirklich Inhaber?
Möchte man als Kunde gemeinsam mit einem IT-Dienstleister ein gemeinsames Webprojekt starten oder seine alte Website zu eben jenem Dienstleister übertragen, herrscht Anfangs sicherlich noch eitel Sonnenschein. Anderenfalls hätte man sich diesen Dienstleister ja gar nicht erst ausgesucht. Erst wenn es zu Streitigkeiten oder zum Bruch der geschäftlichen Beziehung kommt, wird folgende Frage relevant: Sind Sie wirklich Inhaber Ihrer eigenen Internetadresse bzw. Domain?
Wie Unwissenheit der Kunden selbst in kleineren Gefilden schamlos ausgenutzt wird
Viele Kunden wissen zu wenig über Domains, Hostings, Internetseiten & Co. Das ist jedoch auch gar nicht Ihre Aufgabe! Ein professioneller Dienstleister berät seine Kunden fachlich versiert und vor allem ehrlich und transparent.
Dass jedoch bereits bei der Registrierung einer Domain willkürlich oder unwillkürlich Schabernack betrieben wird, ist entweder eine Folge boshafter Vorgehensweise oder Unwissenheit seitens des Dienstleisters. In beiden Fällen outet sich der Dienstleister als unprofessionell. „Tatort“ ist nicht einmal die „böse Großstadt mit den schaurigen Ecken“, sondern oftmals das eigene kleine Städtchen.
Legen Sie zu Beginn des Gespräches klar fest, dass SIE der Inhaber (OWNER-C) der Domain sein wollen!
Jede Domain wird auf eine physische Person registriert. Viele Dienstleister greifen bei der Registrierung aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder schier böser Absicht auf sich selber zurück. Die Folge? Die Domain gehört Ihrem Dienstleister, nicht Ihnen!
Wie geht Pixelbar mit diesem Thema um?
Wir von Pixelbar verstehen uns als seriöser Dienstleister, der offen und transparent seine Kunden berät. Unserer Meinung nach sollte ein Kunde aus freien Stücken mit einem kompetenten Dienstleister zusammenarbeiten, daher ist es für uns selbstverständlich, dass jeder Kunde immer Besitzer seiner eigenen Werkzeuge ist!
Gerne beraten wir jedoch Kunden in Bezug auf Inhaberwechsel und Domaintransfers. Sollten Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter bezüglich der Inhaber-Frage auf taube Ohren stoßen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich sich von diesem Dienstleister zu verabschieden!
Kann ich denn notfalls eine Domain gerichtlich einklagen?
Klar, ein fachlich spezialisierter Anwalt könnte diese Frage sicher besser beantworten. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass man wesentlich bessere Karten hat „seine“ Domain „zurück zu erobern“, wenn man bereits aufgrund der Benennung einen Anspruch auf diese hat. Konkret gesagt werden Sie eine Adresse à la „www.vorname-nachname.com“ wesentlich leichter für sich beanspruchen können als „www.baeckermeister.com“.
Wie erkenne ich ob meine Domain auf meinen Namen registriert ist?
Über ein so genanntes „WHOIS“ lässt sich für nahezu jede Domain im Internet herausfinden, wer der tatsächliche Inhaber dieser Adresse ist. Im Internet gibt es zahlreiche solcher WHOIS-Tools.
Für .be-Domains können Sie folgende Adresse nutzen: http://www.dns.be/?splash=fr
Und wenn ich keine .be-Domain habe? Nutzen Sie einfach einen Dienst wie www.whois.com
Meine Frage an Sie: Sind Sie Inhaber Ihrer eigenen Domain?
Ich freue mich auf Ihre Antworten in Form konstruktiver Kommentare!